Skivergnügen ohne Risiko: Pandemierückvergütung für die Skisaison 2020/21
Information zur Pandemie-Rückvergütung
Ostalpen-Card Saisonkarten Rückvergütungsbedingungen
Hier finden Sie, als Ostalpen-Saisonkarten-Besitzer Informationen zur Rückvergütung in der Saison 2020/2021.
Liebe Ostalpen-Card-Interessentin/lieber Ostalpen-Card Interessent!
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass wir in der Saison 2020/2021 ausnahmsweise und nur dann wenn es im Falle einer Pandemie, welche die gleichzeitige behördliche Schließung von zumindest 2/3 der Beförderungsanlagen in der Skiregion Ostalpen (Gültigkeitsbereich der OAC) zur Folge hat, jedem Kunden der eine Ostalpen-Card gekauft hat eine freiwillige nutzungsabhängige „Pandemie-Rückvergütungsgarantie“ geben.
Ostalpen-Card Saisonkarten Rückvergütungsbedingungen:
Die Pandemie-Rückvergütungsgarantie für die Ostalpen-Card 2020/2021 unterliegt folgenden Bedingungen:
- zumindest 2/3 der Beförderungsanlagen der Skiregion Ostalpen werden während der Wintersaison 2020/21 gleichzeitig behördlich an zumindest 20 Tagen* geschlossen,
- oder am Wohnort des Kunden werden für mehr als 20 Tage nachweislich von der zuständigen Behörde Ausgangsbeschränkungen verhängt, die eine An- und Abreise zu den Skigebieten nicht zulassen,
- und der Kunde hat die Ostalpen-Card zum Zeitpunkt des Vorliegens eines Rückersatzgrundes weniger als 14 Tage seit ihrer Gültigkeit benutzt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, errechnet sich der zustehende nutzungsabhängige Rückvergütungsbetrag aus dem bezahlten Kartenpreis abzüglich der folgenden Beträge je Nutzungstag:
Abschlag je Tag | Erwachsene | Jugend/U25 | Kind |
Tage 1-9 | 43,00 € | 33,00 € | 22,00 € |
Tage 10-14 | 34,20 € | 26,00 € | 17,20 € |
Kartenpreis | 558,00 € | 427,00 € | 284,00 € |
Abschlag je Tag | Erwachsene | U25 | Jugend | Kind |
Tage 1-9 | 40,00 € | 33,00 € | 31,00 € | 20,00 € |
Tage 10-14 | 32,60 € | 26,00 € | 24,40 € | 16,80 € |
Kartenpreis | 523,00 € | 427,00 € | 401,00 € | 264,00 € |
*behördliche Schließung an Betriebstagen während der Wintersaison 2020/21 zwischen 10.12.2020 und 05.04.2021.
Bei einer Schließung außerhalb der zuvor genannten Zeiträume wird keine Rückvergütung gewährt.
Rückvergütungsanträge können vom 05.04.2021 bis zum 30.04.2021 schriftlich an die Verwaltungsstelle Hochkar gestellt werden (info@hochkar.com). Nach Ablauf der Frist, können diese Anträge nicht mehr geltend gemacht werden. Sofern die Pandemie-Rückvergütungsgarantie keine abweichende Regelung enthält, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ARGE Ostalpen bzw der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.