Rechtliche Hinweise

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ARGE Ostalpen, bestehend aus den am Ende dieser AGB angeführten Liftgesellschaften (im Folgenden als „Mitgliedsbetriebe“ bezeichnet), und den natürlichen Personen (im Folgenden als „Kunde oder Inhaber“ bezeichnet), die die Ostalpen- Card erwerben. Mit dem Kauf und der Verwendung der Ostalpen-Card akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese AGB. Darüber hinaus gelten die Beförderungsbedingungen jenes Mitgliedsbetriebes, dessen Lift- bzw. Pistenanlagen – samt Nebenanlagen – der Inhaber der Ostalpen-Card konkret nutzt.
1. Bezugsberechtigung und Verwendung der Ostalpen-Card

  • Zum Bezug der Ostalpen-Card sind grundsätzlich alle Personen berechtigt. Diese erhalten den Normaltarif lt. Preisliste. Mitglieder der Landesskiverbände Niederösterreich, Steiermark, Wien, Burgenland, und Oberösterreich erhalten unter Vorlage einer gültigen ÖSV-Lizenz den Skiverbands Tarif im angegebenen Vorverkaufszeitraum.
  • Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer kostenlosen Ostalpen-Card für Kleinkinder (Damit sind Kinder gemeint, die auf Grund ihres Geburtsdatums noch nicht die Jahrgangsgrenzen laut Ostalpen-Card Preisliste für Kinderkarten erreichen). Für die Beförderung von Kleinkindern gelten demnach die individuellen Tarifregelungen der einzelnen Skigebiete.
  • Die Jahrgänge der einzelnen Kategorien sind der Website unter dem Punkt „Tarife“ zu entnehmen.
  • Personen ab einer Invalidität von 60 % gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer sozialversicherungsrechtlichen Bestätigung im Original) und erhalten spezielle Tarife.
  • Die Ostalpen-Card ist nur für eine Person gültig und wird ausschließlich nach Bezahlung des Kaufpreises, Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und einem Lichtbild ausgegeben. Das Foto sowie Vor- und Nachname werden digital im dafür vorgesehenen Feld über das Kassasystem aufgedruckt. Für den Bezug der Ostalpen-Card ist die persönliche Anwesenheit oder die Vorlage eines aktuellen Lichtbildes notwendig (ohne Kopfbedeckung und ohne Skibrille). Weitere Informationen betreffend der Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter www.skiregion-ostalpen.at.
  • Die Karte ist nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der Familie.
  • Bei Bezug und bei Nutzung der Karte ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen bzw. mitzuführen.
  • Die Ostalpen-Card wird nur auf berührungslose Datenträger aufgespielt. Eine Keycard kostet Euro 2,00 und ist eine Pfandkarte. Die funktionstüchtige „Keycard ISO Dual“ kann auch im nächsten Jahr wieder verwendet werden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf eine neue Karte übertragen werden, für den Erwerb der neuen Karte ist jedoch ebenfalls ein Preis von Euro 2,00 zu bezahlen. Den Einsatz von Euro 2,00 für die jeweilige Keycard erhält der Kunde bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers bei den Kassen retour. Für die Benutzung der Einrichtungen der Ostalpen-Card hat der Kunde die Ostalpen- Card immer mit zu führen und auf Verlangen – in Verbindung mit einem Lichtbildausweis – vorzuweisen.

2. Erwerb und Rücktritt
Der Erwerb der Karte kann wie folgt zustande kommen:

  • Erwerb der Karte direkt im Skigebiet: Der Kunde bezahlt und erhält die gewünschte Ostalpen- Card direkt an der Kassa eines Skigebietes welches als Verkaufsstelle ausgewiesen ist.
  • Erwerb der Karte via Online-Bestellformular: Im Online-Bestellformular werden alle für die Ausstellung der personenbezogenen Karte relevanten Daten abgefragt. Wenn der Bestellvorgang abgeschlossen ist erhält der Kunde eine Zusammenfassung zu seiner Bestellung. Darin enthalten ist ebenfalls die Information zur Überweisung und Zulieferung. Das Geld muss vorab auf das Konto der Hochkar Bergbahnen GmbH als Verwaltungsstelle der ARGE Ostalpen überwiesen werden. Nach Eingang der Zahlung auf diesem Konto wird dem Kunden die Karte unmittelbar zugesendet. In der Regel wird die bestellte Card innerhalb von drei Werktagen zugestellt.
  • Erwerb der Karte via Webshop: Skigebieten der ARGE Ostalpen steht es frei, die Ostalpencard zusätzlich über deren Webshops zu vertreiben. Im jeweiligen Webshop werden alle für die Ausstellung der personenbezogenen Karte relevanten Daten abgefragt. Wenn der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Zusammenfassung zu seiner Bestellung und hat anschließend die Möglichkeit, den Kauf per Onlinezahlung abzuschließen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird dem Kunden sowohl die Rechnung als auch eine Bestellbestätigung samt Abholcode an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Mit diesem Abholcode kann die Karte an allen Kassen desjenigen Skigebiets, in dessen Webshop der Kunde die Karte gekauft hat, nach spätestens 48 Stunden abgeholt werden.
  • Erwerb der Karte via E-Mail an office@skiregion-ostalpen.at: Nachdem die für die Ausstellung der Card relevanten Daten an die ARGE Ostalpen via E-Mail übermittelt wurden, kann via Bankeinzug oder Vorabüberweisung, je nach Kundenwunsch, die Zahlung stattfinden. Die Übermittlung der Card findet dann wie im Punkt zuvor angeführt nach Zahlungseingang statt.
  • Der Rücktritt vom Kauf ist grundsätzlich ausgeschlossen wie in Punkt 3 dargestellt. Besondere Bedingungen werden im Punkt 8 Rückvergütung angeführt.

3. Tarife und Haftung

  • Für den Erwerb der Ostalpen-Card gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
  • Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Der Inhaber der Ostalpen-Card ist verpflichtet seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben, sodass Missbrauch, Verlust und Diebstahl vermieden werden können.
  • Es besteht kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Abreise, Krankheit (ausgenommen Punkt 8) Lawinengefahr, Ausfall oder Betriebsunterbrechungen von Anlagen, Sperre von Skiabfahrten.
  • Die einzelnen Mitgliedsbetriebe betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Mitgliedsbetrieb, welcher die Ostalpen-Card verkauft, handelt und haftet nicht für die anderen Mitgliedsbetriebe. Er dient vielmehr nur als Verkaufsstelle. Der Erwerb der Ostalpen-Card berechtigt den Inhaber zur Nutzung der von den Mitgliedsbetrieben angebotenen Leistungen. Der konkrete Leistungsvertrag (Benützungsvertrag/Beförderungsvertrag) kommt daher jeweils nur mit jenem Mitgliedsbetrieb zustande, dessen Anlagen gerade benützt werden. Es sind daher die im jeweiligen Skigebiet gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu beachten. Die allfällige Haftung gegenüber den Gästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten trifft daher ausschließlich jenen Mitgliedsbetrieb, in dessen Verantwortungsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsbetriebe wird ausgeschlossen. Für Anlagen, welche im oder neben dem Skigebiet des Mitgliedsbetriebes liegen, gesellschaftsrechtlich jedoch nicht zu jener Gesellschaft gehören, welche die Ostalpen-Card-Vereinbarung unterzeichnet hat, in welchen aufgrund einer internen Pool-Konstellation aber die Ostalpen-Card gültig ist (Sub-Partner), übernimmt der Mitgliedsbetrieb, in dessen Einflusssphäre diese Anlagen liegen, sämtliche haftungsrechtlichen Verpflichtungen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Subpartners.
  • Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während oder aller Anlagen am Ende der Saison aufgrund der Schneelage oder der Witterung bleibt vorbehalten. Ein Rückvergütungsanspruch besteht dadurch nicht.

4. Bedingungen für Ostalpen-Card Gutscheine (Postversand)

  • Wir sind Ihr Vertragspartner, der den Gutschein ausstellt: ARGE Ostalpen, Göstling 46, 3345 Göstling/Ybbs, E: office@skiregion-ostalpen.at. Weitere Informationen zur ARGE Ostalpen finden Sie unter www.skiregion-ostalpen.at
  • Unsere Gutscheine sind Wertgutscheine über den von Ihnen als Käufer ausgewählten und bezahlten Betrag. Unsere Gutscheine sind ausschließlich für den Kauf einer Ostalpen-Card gültig, frei auf Dritte übertragbar, aber nicht in bar ablösbar. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
  • Wir versenden den von Ihnen gekauften Gutschein an die von Ihnen im Bestellprozess angegebene Postadresse nach vollständiger Bezahlung des Gutscheins an uns. Der Gutscheincode wird von uns zur Einlösung freigegeben, sobald die Widerrufsfrist (14 Tage ab Erhalt des Gutscheins) abgelaufen ist.
  • Ihnen stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Banküberweisung.
  • Unsere Gutscheine werden von allen am Gutscheinprogramm teilnehmenden Ostalpen-Card Verkaufstellen akzeptiert und können dort – ausschließlich bei direktem Kauf einer Ostalpen- Card – eingelöst werden. Für die Leistungserbringung durch unsere Mitgliedsbetriebe gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich der jeweiligen Stornobedingungen. Näheres hierzu erfahren Sie beim betreffenden Mitgliedsbetrieb (siehe 14. Liste der Mitgliedsbetriebe (Liftgesellschaften)).
  • Unsere Gutscheine sind 30 Jahre gültig; wir bitten dennoch alle Inhaber eines Gutscheins, den Gutschein innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum bei einem unserer Partnerbetriebe einzulösen, um uns die Abrechnung zu erleichtern.
  • Unsere Gutscheine sind mit einem einmaligen Code versehen, der zum Einlösen des Gutscheins benötigt wird. Als Gutscheininhaber sind Sie für die Geheimhaltung des Gutscheincodes selbst verantwortlich.
  • Bei Nichtinanspruchnahme, Diebstahl oder Verlust eines Gutscheins leisten wir keinen Ersatz. Der Verlust eines Gutscheins bewirkt die Ungültigkeit der durch den Gutschein verbrieften Leistung. Wir haften nicht für den Missbrauch des Gutscheins durch Dritte.
  • Wir verarbeiten die uns von Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung. Die Vertragserfüllung ist nur möglich, wenn Sie die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten bekannt geben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.skiregion-ostalpen.at .
  • Wir sind für die Verfügbarkeit und die Qualität der Leistungen unserer Mitgliedsbetriebe nicht verantwortlich, sondern nur dafür, dass der Mitgliedsbetrieb den Gutschein akzeptiert und an Zahlungsstatt einlöst.
  • Für allfällige Beschwerden, die sich auf die Leistungserbringung unseres Mitgliedsbetriebs beziehen, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Mitgliedsbetrieb. Für allfällige Beschwerden im Zusammenhang mit der Einlösung des Gutscheins wenden Sie sich bitte an unsere o. a. Kontaktmöglichkeiten.

• Widerrufbelehrung

  • Widerrufsrecht – Rücktrittsrecht
    Als privater Käufer (Verbraucher iSd. Konsumentenschutzgesetzes) eines Gutscheins im Rahmen eines Kaufes nach dem E-Commerce- Gesetz (Kauf im Fernabsatz)haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Kaufvertrag zurückzutreten (den Kaufvertrag zu widerrufen). Die Rücktrittsfrist (Widerrufsfrist) beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Gutschein per Post von uns erhalten haben. Um das Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns bitte mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail oder auch telefonisch [+43 7484 7214] über Ihren Entschluss, den Vertrag über den Gutscheinkauf zu widerrufen und schicken Sie uns den Gutschein auf Ihre Kosten und spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an unsere u.a. Adresse zurück. Sie können dafür auch das zur Verfügung gestellte Musterwiderrufsformular verwenden, was jedoch nicht verpflichtend ist. Sie erhalten von uns unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs.
    ARGE Ostalpen, Göstling 46, 3345 Göstling/Ybbs, E: office@skiregion-ostalpen.at.
  • Folgen des Widerrufs
    Sollten Sie den Vertrag widerrufen, werden wir unverzüglich den Gutscheincode sperren, womit der Gutschein nicht mehr gültig ist. Ferner werden wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
    Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, dass wir mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Für die Rückzahlung verrechnen wir kein Entgelt.
  • Streitschlichtung
  • Die ARGE Ostalpen erkennt den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an und stimmt einer Veröffentlichung der Streitfälle bzw. deren Lösung (Schlichtungsempfehlung) unter Nennung ihres Namens ausdrücklich zu.Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation, Margaretenstraße 70, 1050 Wien, Tel: +43 (0)1/595 21 12-95, Fax: +43 (0)1/595 21 12-99,
  • E: kontakt@ombudsmann.at, www.ombudsmann.at

5. Benützungsbestimmungen
Die Ostalpen-Card ist nicht vor dem 15.11.2023 und nicht nach dem 01.04.2024 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet.
Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweise oder auch gänzliche) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein (auch kein aliquoter) Rückerstattungsanspruch.

6. Verlust/Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl ist der Karteninhaber verpflichtet, dies umgehend bei einem Mitgliedsbetrieb zu melden, damit sofort eine Sperre der verlorenen bzw. gestohlenen Karte durgeführt werden kann. Weiters ist umgehend eine amtliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige zu machen. Die Ausstellung einer neuen Karte erfolgt nur gegen Vorlage dieser Verlust- oder Diebstahlsanzeige, welche vor einem Kartenmissbrauch ausgestellt worden sein muss. Eine Karte wird erst wieder entsperrt, wenn vom Koordinator der ARGE Ostalpen oder einem Mitgliedsbetrieb die Freigabe kommt. Um die Prüfung und Verteilung der Sperre zu gewährleisten ist eine Wartezeit von einem Tag einzuhalten. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Kunden Euro 25,00 als Bearbeitungsgebühr und Euro 2,00 für die Keycard zu entrichten.

7. Vergessen der Ostalpen-Card
Vergisst der Kunde die Ostalpen-Card, so hat er den Tarif des jeweiligen Mitgliedsbetriebes für die Dauer der Benützung zu bezahlen. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch der auf Grund der vergessenen Ostalpen-Card bezahlten Benützungsgebühr – auch nicht bei nachträglicher Vorlage einer gültigen Ostalpen-Card.

8. Rückvergütung Unfall/Krankheit

  • Bei Unfall oder Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens fünf Wochen erfolgt eine Rückvergütung gemäß unterhalb angeführter Berechnungsformel.
  • Für die Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung) vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
  • Die Höhe des Anspruchs auf Rückvergütung bestimmt sich nach dem Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests. Bei der Rückvergütung wird immer mit einer Saisondauer von 120 Skitagen gerechnet. Zur Berechnung der Rückvergütung wird unabhängig vom tatsächlichen Saisonbeginn immer vom 1. Dezember bis Ende Februar der jeweiligen Skisaison ausgegangen.

Bearbeitungsgebühr

  • Für die Bearbeitung anteiliger Rückvergütungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 35,- verrechnet und vom Rückvergütungsanspruch in Abzug gebracht. Ist der Rückvergütungsanspruch geringer als die Bearbeitungsgebühr, wird diese dem Anspruchsteller in Rechnung gestellt.

Nichtinanspruchnahme der angebotenen Leistungen

  • Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Mitgliedsbetriebe leistungsbereit sind, der Karteninhaber diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt. Sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Karteninhaber diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Dieser Ausschluss ist für alle Kartenkategorien gültig.

COVID-19-Schutzmaßnahmen

  • Bei Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen berechtigt der Fahrausweis ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung nur im Zusammenhang mit einem vom Fahrgast zu erbringendem gültigem Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entsprechend der jeweiligen Verordnung (geimpft, genesen oder getestet) zur Benutzung der Seilbahnanlagen. Dieser Nachweis ist während der Benutzung mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

9. Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung der Ostalpen-Card durch den Kunden hat den sofortigen und ersatzlosen Entzug der Ostalpen-Card zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der (versuchten) Weitergabe und Verwendung der Ostalpen-Card an/durch Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der Höhe von Euro 250,00 an den betroffenen Mitgliedsbetrieb (in dem der Missbrauch aufgedeckt wurde) zu bezahlen. Ebenso behält sich der betroffene Mitgliedsbetrieb die Einbringung einer Strafanzeige vor.

10. Defekter Datenträger
Wird ein Ostalpen-Card Datenträger (Keycard) am Drehkreuz nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, ist von jenem Mitgliedsbetrieb eine „Karte neu“ auszustellen, in dessen Gebiet der Fehler auftritt. Für die neue Keycard ist vom Kunden wiederum ein Betrag in der Höhe von Euro 2,00 zu entrichten. Für die defekte, aber äußerlich unbeschädigte Keycard, werden die Euro 2,00 rückerstattet. Sollte eine äußerliche Beschädigung vorliegen, werden die Euro 2,00 jedoch nicht ausbezahlt.

11. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.

12. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt österreichisches materielles Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

13. Adressänderung
Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde verpflichtet, binnen 14 Tagen die neue Wohnanschrift bekannt zu geben.

14. Liste der Mitgliedsbetriebe (Liftgesellschaften)
• Agrargemeinschaft Seebergalm
• Annaberger Liftbetriebs-Gesellschaft m.b.H.
• ARGE Schigebiet Unterberg
• Bergbahnen Mitterbach GmbH
• Bergbahnen Stuhleck GmbH
• Familienarena Bucklige Welt-Wechselland GmbH
• Familienschiberg St. Jakob im Walde, Stephan Berger e.U.
• Freizeitbetriebe Veitsch GmbH
• Hauerecklifte Schilift Betriebs GmbH & Co KG
• Hochkar Bergbahnen GmbH
• JAUerling Lift GmbH
• Königsberg-Hollenstein Skilifte GmbH
• Maiszinken Lift
• Mariazeller Bürgeralpe Seilbahn Betriebs GmbH
• Naturerlebnis Bürgeralm GmbH & Co KG
• Ötscherlift-Gesellschaft m.b.H.
• Schilift GmbH Mürzsteg-Niederalpl
• Skilifte Puchenstuben GesmbH
• Schischaukel Mönichkirchen-Mariensee GmbH
• Schmoll Schilifte Steinhaus am Semmering
• Schneeberg-Sesselbahn GmbH
• Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen GmbH
• Turnauer Schilift GmbH & Co KG
• Wenigzeller Schilift BetriebsGmbH & Co K